Neben den klassischen Bereichen der Buchhaltung, Löhne und Abschlüsse für Einzelunternehmer und Gesellschaften, sowie der Anfertigung von Einkommensteuererklärungen,
liegt ein Schwerpunkt in der gestaltenden Beratung.
Dazu gehört die Prüfung von Verträgen, insbesondere von Gesellschaftsverträgen, von Erbfolgeregelungen und von Eheverträgen, in steuerlicher Hinsicht.
Rechtliche und steuerrechtliche Beratungen müssen sich jedoch immer der wirtschaftlichen Vernunft unterordnen. Deshalb bieten wir auch eine umfassende
betriebswirtschaftliche Beratung, insbesondere Vermögensplanung mit Finanzierungsberatung, an. Maßgeschneiderte betriebswirtschaftliche Auswertungen mit graphischen
Diagrammen für Ihr Unternehmen mit unterjährigen Besprechungen und laufende Steuerplanung fertigen wir auf Wunsch für Sie an.
Darüber hinaus sind unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
- Vertragsrecht
- Erbrecht
- Finanzierungen
- Vermögensplanungen
Sämtliche Leistungen erfolgen natürlich nur auf Wunsch. Das Honorar und die Leistungen werden gemeinsam vorher festgelegt. Sprechen Sie uns an.
Wir sind für Sie da und haben Zeit für Sie!
Um eine geregelte Kanzleiorganisation zu gewährleisten, sind Terminabsprachen notwendig.Wir garantieren jedoch in dringenden Fällen einen kurzfristigen Termin.